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Mitarbeit in der Humanitären Hilfe
Not- und Katastrophenhilfe
direkt im Anschluss an natürliche oder von Menschen verursachte
Katastrophen stellt den ersten Schritt eines kontinuierlichen Prozesses
der Begleitung betroffener Bevölkerungsgruppen dar. Üblicherweise
dauert diese erste Phase drei bis sechs Monate und entsprechend
ist auch die Dauer von Dienstverträgen für Fachkräfte
in diesem Bereich. Inhaltlich geht es hier um direkte Hilfe zum
Überleben: Wasser, Nahrungsmittel, Obdach, medizinische Erst-
und Grundversorgung. Fachkräfte, die in dieser Phase vor Ort
arbeiten, sollten, aufbauend auf eine mehrjährige Berufserfahrung
in einem relevanten einschlägigen Bereichen (Logistik, Technik,
Lagerung und Verteilung von Hilfsgütern, Betriebswirtschaft)
mehrjährige Berufserfahrung in der Entwicklungs- oder Nothilfe
haben und über nachweisbare Erfahrungen verfügen im Bereich
der Koordination komplexer humanitärer Problemlagen.
An die erste Phase schließt sich die des Wiederaufbaus an,
in der sich die Aufgabe stellt, zerstörte oder geschädigte
materielle und soziale Infrastruktur wieder herzustellen. Wesentlich
ist für die zumeist kirchlichen Partner der AGEH die Zusammenarbeit
mit lokalen Akteuren. So früh wie irgend möglich werden
die Bevölkerung und die lokalen Organisationen und Institutionen
verantwortlich eingebunden, lokaler Sachverstand für die Planung
und die Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen genutzt.
Externen Fachkräften kommt oft die Aufgabe der Koordination
mit anderen Hilfsorganisationen, der Mitarbeit bei der Erarbeitung
von strategischen Planungen, der Finanz- und Sachberichterstattung
und der Beratung der lokalen Akteure zu.
Immer öfter ist es auch Aufgabe externer Fachkräfte, die
politischen Begleitumstände des Wiederaufbaus zu verfolgen
und durch Monitoring- und Lobbyarbeit dazu beizutragen, dass die
Bedürfnisse und Interessen von armen und benachteiligten Bevölkerungsschichten
ausreichend Berücksichtigung finden und dass nicht durch unbedachte
oder voreilige Hilfsaktionen mehr Schaden als Nutzen angerichtet
wird. Letzteres gilt insbesondere für den Bereich der Selbsthilfe
und der Selbstorganisation von Bevölkerung, die besonders zu
fördern es in der ggf. sich anschließenden Phase der
langfristigen Entwicklungszusammenarbeit gilt.
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