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fid - Notfall- und Krisenmanagement

Soziale Sicherung und Auslandsversicherung

Je nach Form und gesetzlich geregelten Ausgangsbedingungen sind für jeden einzelnen Freiwilligen, der ins Ausland reist oder der nach Deutschland einreist, ergänzende Versicherungen und Maßnahmen zur sozialen Sicherung erforderlich:

  • Abgestimmt mit den Sozialversicherungsleistungen in der jeweiligen Dienstform, müssen im Sinne der umfassenden Sozialen Sicherung (Übergangs-)Regelungen in der gesetzlichen bzw. der privaten Krankenversicherung getroffen werden.
  • In dem notwendigen Rahmen muß ausreichender Auslandsversicherungsschutz in der Krankenversicherung gesichert sein.
  • Für alle voraussehbare Schadens- und Notfälle muß ein qualifiziertes, handlungsfähiges Krisen- und Notfallmanagement unter Einbezug der Versicherer abrufbar sein.
Grundlegende Rechtsfragen Finanzen Auslandsversicherungen Infoset Versicherungen

fid - Service- und Beratungsstelle in der Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) e.V. Ripuarenstr.8, D-50679 Köln,Germany
Telefon:+49/0221/8896-126/127, Telefax: +49/0221/8896-100 info@ageh.org