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Soziale Sicherung und Auslandsversicherung
Je nach Form und gesetzlich geregelten Ausgangsbedingungen
sind für jeden einzelnen Freiwilligen, der ins Ausland reist oder
der nach Deutschland einreist, ergänzende Versicherungen und Maßnahmen
zur sozialen Sicherung erforderlich:
- Abgestimmt mit den Sozialversicherungsleistungen in der jeweiligen
Dienstform, müssen im Sinne der umfassenden Sozialen Sicherung
(Übergangs-)Regelungen in der gesetzlichen bzw. der privaten Krankenversicherung
getroffen werden.
- In dem notwendigen Rahmen muß ausreichender Auslandsversicherungsschutz
in der Krankenversicherung gesichert sein.
- Für alle voraussehbare Schadens- und Notfälle muß
ein qualifiziertes, handlungsfähiges Krisen- und Notfallmanagement
unter Einbezug der Versicherer abrufbar sein.
fid - Service-
und Beratungsstelle in der Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe
(AGEH) e.V. Ripuarenstr.8, D-50679 Köln,Germany
Telefon:+49/0221/8896-126/127, Telefax: +49/0221/8896-100 info@ageh.org
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